{"id":249,"date":"2017-05-09T16:06:42","date_gmt":"2017-05-09T16:06:42","guid":{"rendered":"http:\/\/groihofer.at\/meinblog\/?p=249"},"modified":"2017-05-09T16:06:42","modified_gmt":"2017-05-09T16:06:42","slug":"staedtebauliche-vertraege-der-pakt-mit-dem-investor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/groihofer.at\/meinblog\/2017\/05\/09\/staedtebauliche-vertraege-der-pakt-mit-dem-investor\/","title":{"rendered":"St\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge \u2013 der Pakt mit dem Investor?"},"content":{"rendered":"<p><em><strong>Ein neues Planungsinstrument. Die M\u00f6glichkeit, mittels zivilrechtlicher Vertr\u00e4ge Planungsgewinne aus Fl\u00e4chenumwidmungen zugunsten der Schaffung \u00f6ffentlicher Mehrwerte abzusch\u00f6pfen, ist positiv zu sehen. Unbehagen bereiten Kritikern bei dem Pakt zwischen \u00f6ffentlicher Hand und der Wirtschaft jedoch die Intransparenz der Vertr\u00e4ge, unklare Rahmenbedingungen, fehlende Qualit\u00e4tssicherung und das Fehlen allgemein verbindlicher Richtlinien und Planungsziele seitens der Politik und Stadtplanung.<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Publiziert in Architektur &amp; Bauforum Mai 2017 Link:\u00a0https:\/\/www.bauforum.at\/architektur-bauforum\/staedtebauliche-vertraege-der-pakt-mit-dem-investor-144215<\/p>\n<p>Projekte auf Basis st\u00e4dtebaulicher Vertr\u00e4ge werden augenblicklich sehr kontrovers diskutiert. Als Pakt zwischen der Wirtschaft und der \u00f6ffentlichen Hand werden sie von Gegnern als intransparent, anlassbezogen und zu investorenfreundlich kritisiert. Im Zentrum der Kritik stehen immer Einzelprojekte. Dabei gibt es erst f\u00fcnf st\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge, wie u. a. die Projekte Triiiple, die Danube Flats, Wildgarten-Wohnen am Rosenh\u00fcgel, Siemens\u00e4cker und Senekowitschgasse. Weitere sieben Projekte sind in Verhandlung, darunter der \u201eHeumarkt\u201c, ein weiteres Dutzend Projekte, so Christoph Chorherr, steht in der Warteschleife. Bezogen auf die Menge der Bauvorhaben in der Stadt ist das ein relativ kleines Volumen. Das Interesse der Investoren ist gro\u00df. Das Interesse der Stadt ebenso, denn die Vertr\u00e4ge erm\u00f6glichen der Stadt, dass ihr Investoren und Projektentwickler etwas vom Kuchen abgeben. Sie k\u00f6nnen zur \u00dcbernahme von Kosten f\u00fcr Infrastrukturen verpflichtet werden oder m\u00fcssen bei frei finanzierten Wohnbauten einen Prozentsatz der Wohnfl\u00e4che f\u00fcr Sozialwohnungen bereitstellen. In Zeiten leerer Staatskassen erm\u00f6glicht die in st\u00e4dtebaulichen Vertr\u00e4gen vereinbarte Beteiligung von Investoren an Infrastrukturen auch die von der Stadtplanung vorgesehenen Zielgebiete zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt zu realisieren, was bei dem Druck, im rasant wachsenden Wien schnell und in gro\u00dfer Anzahl ben\u00f6tigten leistbaren Wohnraum zu schaffen, durchaus sinnvoll erscheint.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die \u00e4u\u00dferst komplexen rechtlichen Konstruktionen sind f\u00fcr Wien neu, Regelwerke und gerechte Prozesse m\u00fcssen erst erarbeitet werden. Die langj\u00e4hrigen Diskussionen rund um Einzelprojekte wie den Heumarkt zeigen, wie schwierig das Terrain ist. Gerade bei diesen Einzelprojekten werden in der \u00d6ffentlichkeit jedoch auch unterschiedliche Komponenten vermischt, die mit dem eigentlichen st\u00e4dtebaulichen Vertrag nicht urs\u00e4chlich zusammenh\u00e4ngen. Dazu z\u00e4hlen die Pro und Kontras zu Hochh\u00e4usern, die, wie Reinhard Sei\u00df im letzten Forum berichtete, unklaren r\u00e4umlichen Vorgaben, das Fehlen \u00fcbergeordneter st\u00e4dtebaulicher Konzepte, ein mangelhaftes kooperatives Verfahren, die \u00c4sthetik und Qualit\u00e4t des Wettbewerbsentwurfs, der Denkmalschutz sowie der m\u00f6gliche Verlust des Weltkulturerbes. Es sind dies zum Teil subjektive Argumente, die sich zu Emp\u00f6rungen hochschaukeln und schon l\u00e4ngst keinen sachlichen Diskurs mehr zulassen, sondern seit Jahren als festgefahrene Positionen aufeinanderprallen.<\/p>\n<p>Doch wie und warum kam es zu st\u00e4dtebaulichen Vertr\u00e4gen?<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Die Infrastruktur zahlt die Kommune, der Gewinn geht an die Investoren.<\/span><\/b><\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Zur Historie<\/span><\/b><\/p>\n<p>Wien w\u00e4chst rasant, Bauland ist rar und teuer, leistbare Wohnungen werden gebraucht, neue Stadtgebiete sollen erschlossen werden. Immobilienentwickler besitzen Grundst\u00fccke, jedoch nicht mit den gew\u00fcnschten Widmungen. Klar sind Projektentwickler und Investoren an gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Projekten und bestm\u00f6glicher Ausnutzung der Fl\u00e4chen interessiert und je h\u00f6her und dichter sie bauen d\u00fcrfen, umso gr\u00f6\u00dfer ist naturgem\u00e4\u00df der Gewinn. Warum auch nicht, wenn sie sich an von der Stadtplanung vorgegebene Regeln halten und von dieser vorgeschriebene Mehrwerte f\u00fcr die Allgemeinheit schaffen. Doch tun sie das?<\/p>\n<p>In Wien wurden 2014 mit der Novelle der Bauordnung f\u00fcr Wien (BO) mit dem st\u00e4dtebaulichen Vertrag Instrumentarien geschaffen, die \u00e4hnlich bereits in den Raumordnungsgesetzen aller \u00fcbrigen Bundesl\u00e4nder verankert sind. Damit besteht nunmehr auch in Wien die M\u00f6glichkeit zum Abschluss privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und den Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, mit denen nach dem Gesetzeswortlaut die \u201eVerwirklichung der im \u00a7 1 Abs 2 genannten Planungsziele\u201c unterst\u00fctzt sowie auch die Grundeigent\u00fcmer an den durch die Baulandwidmung entstehenden Infrastrukturkosten beteiligt werden sollen. Somit kann die Stadt erstmals am Widmungsgewinn partizipieren und Bauherren und Investoren in die Pflicht nehmen.<\/p>\n<p>Die Gemeinde Wien wird gem\u00e4\u00df \u00a7 1a Abs 1 erm\u00e4chtigt, zur Unterst\u00fctzung der Verwirklichung der Planungsziele der BO gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs 2 sowie \u00fcber die Beteiligung der Grundeigent\u00fcmer an den, der Gemeinde durch die Festsetzung von Grundfl\u00e4chen als Bauland erwachsenden Kosten der Infrastruktur, privatrechtliche Vereinbarungen abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Der Wunsch um Ab\u00e4nderung der Fl\u00e4chenumwidmung ist in der Wiener BO \u00a7 1 definiert und setzt begr\u00fcndete Argumente voraus, die in der BO \u00a7 1 Abs 4 jedoch sehr vage und allgemein definiert sind. Christoph Chorherr dazu: \u201eUm eine Widmung zu erm\u00f6glichen, gibt es hohe Auflagen und Voraussetzungen, es geht dabei um Qualit\u00e4tsanforderungen, wie Mobilit\u00e4tskonzepte, Energieaspekte, die Schaffung sozialer, technischer und gr\u00fcner Infrastruktur und um vieles, was in Richtlinien der Stadt festgeschrieben steht. Es geht um Qualit\u00e4ten, die \u00fcber einen Hoheitsakt wie der Widmung nicht festschreibbar sind, sondern nur in einem st\u00e4dtebaulichen Vertrag.\u201c<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Rechtliches Neuland mit Unsicherheiten<\/span><\/b><\/p>\n<p>Eine einheitliche L\u00f6sung f\u00fcr die Absch\u00f6pfung von Gewinnen bei Fl\u00e4chenumwidmungen gibt es aufgrund der unterschiedlichen Bauordnungen und gesetzlichen Voraussetzungen der L\u00e4nder weder in \u00d6sterreich noch in Deutschland. Dort jedoch zum Teil jahrzehntelange Erfahrungen. Verfassungsrechtlich ist dies in \u00d6sterreich ohnehin ein heikler Vorgang, da Widmungen von Grundst\u00fccken nicht an Bedingungen gekoppelt sein d\u00fcrfen und eine rein monet\u00e4re Gewinnabsch\u00f6pfung nicht erlaubt ist, da diese einer versteckten Steuer gleichk\u00e4me, wenngleich dies, wie Beispiele aus Deutschland und der Schweiz zeigen, vielleicht transparenter und nachvollziehbarer w\u00e4re und zu weniger Kritik und Spekulation Anlass g\u00e4be.<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Koppelungsverbot<\/span><\/b><\/p>\n<p>Das Koppelungsverbot geht auf ein Urteil des Verfassungsgerichtes 1999, das sogenannte \u201eSalzburger Urteil\u201c zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Die Bundesl\u00e4nder hatten schon wesentlich fr\u00fcher aufgrund der Not an Bauland die Idee, Widmungen an Bedingungen zu kn\u00fcpfen, um so Bauland zu mobilisieren. Vereinfacht gesagt gibt es ausreichend Baugrund auch in infrastrukturell gut aufgeschlossenen Ortskernen, dieser befindet sich jedoch in Privatbesitz und wird aus verschiedenen Gr\u00fcnden gehortet, wie etwa zur Sicherung der Erben. Daher kann nicht verdichtet werden, sondern es m\u00fcssen au\u00dferhalb \u00c4cker zu Bauland umgewidmet werden. Zersiedelung und hohe Infrastrukturkosten f\u00fcr die Gemeinden sind die Folge, nicht wenige Grundbesitzer haben sich eine goldene Nase an der Umwidmung ihrer brachliegenden Wiesen verdient.<\/p>\n<p>Salzburg z. B. f\u00fchrte 1993 mit dem Raumordnungsgesetz die Vertragsraumordnung ein, die Umwidmungen an Bedingungen kn\u00fcpfte, wie z. B. Fl\u00e4chen f\u00fcr gef\u00f6rderten Wohnungsbau zur Verf\u00fcgung zu stellen. Damit konnte tats\u00e4chlich Bauland mobilisiert werden, die Grundst\u00fcckspreise sanken. Doch bereits sechs Jahre sp\u00e4ter wurde der sinnvoll scheinende Pakt zwischen Politik und Wirtschaft vom Verfassungsgerichtshof als rechtlich unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt und klargestellt, dass die Verkn\u00fcpfung einer hoheitlichen Fl\u00e4chenwidmung mit dem Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung \u00fcber die Verwendung von Grundst\u00fccken verfassungsrechtlich unzul\u00e4ssig ist (\u201eKoppelungsverbot\u201c). Wesentliche Bestimmungen zur Vertragsraumordnung im Salzburger Raumordnungsgesetz wurden als verfassungswidrig aufgehoben.<\/p>\n<p>Es wurden also in ganz \u00d6sterreich gerechte und juristisch belastbare L\u00f6sungen gesucht.<\/p>\n<p>In Innsbruck beschloss man 2002 das \u00f6rtliche Raumordnungskonzept, wobei <i>\u201ezur Sicherung ausreichender Fl\u00e4chen [\u2026] die Gemeinde unterst\u00fctzend privatrechtliche Vertr\u00e4ge mit den Grundeigent\u00fcmern abschlie\u00dfen kann\u201c<\/i>. Mittlerweile gibt es in allen Bundesl\u00e4ndern unterschiedliche Formen der Wertabsch\u00f6pfung und Baulandmobilisierung, wie zeitlich befristete Widmungen mit einer Bauverpflichtung. Fl\u00e4chenwidmungen m\u00fcssen jedoch immer entkoppelt von privatrechtlichen Vereinbarungen stattfinden. Auch in Deutschland und in der Schweiz werden Wertsch\u00f6pfungsabgaben seit Jahren in unterschiedlichen Formen und unter jeweils anderen juristischen Pr\u00e4missen eingehoben. In K\u00f6ln etwa werden bei Umwidmungen zwei Drittel des Wertzuwachses zugunsten der Infrastruktur abgesch\u00f6pft, in der Schweiz je nach Kanton 20\u00a0% und sogar bis 50\u00a0% der Widmungsgewinne zugunsten der Freiraumgestaltung<a title=\"\" href=\"#_ftn1\">[1]<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Offenheit versus klarer Richtlinien und Zielvorgaben<\/span><\/b><\/p>\n<p>\u201eWidmungsgewinne gab es immer\u201c, meint der Rechtsexperte der TU Arthur Kanonier \u201enur war das Planungsrecht weitgehend finanzblind und die letzten 50 Jahre hat da niemand hingeschaut\u201c. Er sieht st\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge daher \u201egrunds\u00e4tzlich als positive Erg\u00e4nzung des bisherigen Planungsinstrumentariums. Der gr0\u00dfe Unterschied liegt darin, dass diese zivilrechtlich abgeschlossen werden und damit nicht am Boden des \u00f6ffentliches Rechts mit klaren formalisierten Verfahren verankert sind, wo durch das \u00d6ffentlichkeitsgebot jede Plan\u00e4nderung aufliegen muss\u201c. Zivilrechtliche Vertr\u00e4ge sieht Kanonier daher durchaus kritisch: \u201eDie Vertragsraumgestaltung ist nur dort gut aufgehoben, wo es klare Rahmenbedingungen gibt, das \u201eVerkaufen\u201c von Hoheitsrechten ist nicht ideal und die sehr allgemein gehaltenen Vorgaben in der Wiener BO enthalten weder Regelungen f\u00fcr m\u00f6gliche Geb\u00e4udeh\u00f6hen noch andere belastbare Kriterien\u201c. Einerseits w\u00fcnschen sich Investoren, Projektentwickler und die Politik keine strikten Vorgaben, da diese den Verhandlungsspielraum einschr\u00e4nken w\u00fcrden, andererseits sind klare und kalkulierbare Vorgaben von beiden Seiten gew\u00fcnscht. Und, so Christoph Chorherr, da \u201edie Projekte \u00e4u\u00dferst unterschiedlich sind, erfordern sie individuelle Verhandlungen. Sie erm\u00f6glichen Stadtentwicklungen in Gebieten, die aktuell ohne das Mitwirken und die Mitfinanzierung von Bautr\u00e4gern gar nicht oder erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt m\u00f6glich w\u00e4ren\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Transparenz<\/span><\/b><\/p>\n<p>Skeptiker der st\u00e4dtebaulichen Vertr\u00e4ge bef\u00fcrworten zwar, dass Investoren nun auch in die Pflicht genommen werden, Gefahren sehen sie jedoch u. a. in der Intransparenz der Vertr\u00e4ge und fehlender st\u00e4dtebaulicher Vorgaben seitens der Politik. Da diese Vertr\u00e4ge nicht \u00f6ffentlich einsehbar sind, geben sie zu Bef\u00fcrchtungen und Spekulationen Anlass. Man vertraut den verhandelnden Akteuren der Stadtpolitik nicht. Es wird bef\u00fcrchtet, dass in dieser Grauzone Absprachen stattfinden, die nicht im Sinne der Allgemeinheit sind und dass Investoren aufgrund nicht vorhandener oder unverbindlicher Richtlinien ungleich behandelt werden und sich diese auch nicht in periphere Zielgebiete setzen, sondern sich die Rosinen in innerst\u00e4dtischen bestens aufgeschlossenen Lagen herauspicken. Ob letztlich Gleiches auch gleich behandelt wird bzw. Ungleiches ungleich behandelt wird \u2013 wie dies in den Grundrechten der Verfassung (Art 7 B-VG) verankert ist \u2013 bleibt angesichts vager (\u201eintransparenter\u201c) Vorgaben durchaus fraglich.<\/p>\n<p>Der st\u00e4dtebauliche Vertrag ist auch ein heikler juristischer Balanceakt f\u00fcr die agierenden Beh\u00f6rden und Beamten, die ihr hoheitsrechtlich klar abgestecktes Terrain mit definierten Regeln und Vorschriften verlassen und sich in die Gefahren des Privatrechts mit den sich dort tummelnden, bestens geschulten und h\u00f6chstbezahlten Juristen begeben \u2013 ein Balanceakt zwischen Amtsverschwiegenheit und n\u00f6tiger Offenheit. St\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge (bzw. sogenannte \u201eSideletter\u201c dazu) sind vertraulich und d\u00fcrfen nicht offengelegt werden. Seitens der privatwirtschaftlich agierenden Investoren ist dies durchaus sinnvoll, da betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen nicht unbedingt f\u00fcr jedermann einsichtig sein sollen. Andererseits ist es aus Sicht der \u00d6ffentlichkeit bedenklich, dass nicht einmal mehr die politische Verantwortung der gew\u00e4hlten Entscheidungstr\u00e4ger in vollem Ausma\u00df schlagend wird. Es besteht daher ein un\u00fcberwindbares Spannungsfeld zwischen Wahrung privatwirtschaftlicher Geheimhaltungsinteressen und Offenlegungspflichten demokratischer Entscheidungen.<\/p>\n<p>Immerhin m\u00fcssen sie jedoch im demokratisch gew\u00e4hlten Gemeinderat behandelt werden, da dieser jedenfalls eine Fl\u00e4chenumwidmung zu genehmigen hat und in der Regel auch den st\u00e4dtebaulichen Vertrag. Welche Vertr\u00e4ge dem Gemeinderat vorgelegt werden m\u00fcssen vorgelegt werden m\u00fcssen, so Dr. Daniela Strassl (Magistratsdirektion Wien \u2013 Gesch\u00e4ftsbereich Bauten und Technik, Koordinationsstelle st\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge) richtet sich nach der Wertgrenzenverordnung der Wiener Stadtverfassung. Ein zur Vorlage in den Gemeinderat bestimmter Vertrag gelangt \u00fcber den Gemeinderatsausschuss und den Stadtsenat zur Abstimmung in den Gemeinderat. Laut Christoph Chorherr \u201eist der Vorwurf der Intransparenz daher haneb\u00fcchen, da der st\u00e4dtebauliche Vertrag in <span style=\"text-decoration: underline;\">vollem Textumfang<\/span> dem Akt beiliegt. In den letzten 50 Jahren gab es in der Tat Nebenabsprachen mit Bautr\u00e4gern. Jetzt kann jeder einzelne Abgeordnete, nat\u00fcrlich auch jener der Oppositionsparteien, Einblick nehmen\u201c. Ob sie das tats\u00e4chlich und vor allem gr\u00fcndlich tun wagen Pessimisten zu bezweifeln, Optimisten zu hoffen.<\/p>\n<p>Eine akute Rechtsunsicherheit ortet Christoph Mayrhofer darin, dass selbst ein einzelner Anrainer einen st\u00e4dtebaulichen Vertrag zu Fall bringen k\u00f6nnte, wie er es selbst als Anrainer und Bewohner im Falle der Danube Flats als Kl\u00e4ger versucht. Er ist sich sicher, dass die st\u00e4dtebaulichen Vertr\u00e4ge beim Obersten Gerichtshof nicht halten.<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/b><\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Klare Rahmenbedingungen und vorausschauende Planung<\/span><\/b><\/p>\n<p>Arthur Kanonier meint: \u201eGrunds\u00e4tzlich befindet sich Wien in einem Lernprozess und es m\u00fcssen erst Modelle gefunden werden, jedoch sollten diese in einer entemotionalisierten Diskussion und Zusammenarbeit von Experten und Universit\u00e4ten und nicht an einem konkreten Einzelprojekt gefunden werden.\u201c<\/p>\n<p>Die aktuelle Kritik der Architektenschaft, so Christoph Mayrhofer \u201ebetrifft grunds\u00e4tzliche Fragen der Stadtplanung und -entwicklung, die nicht mehr vorausschauend agiert, plant und Rahmenbedingungen f\u00fcr die Stadtentwicklung schafft, sondern anlassbezogene Deals f\u00fcr Fl\u00e4chenwidmungs- und Bebauungsplanungen verhandelt. Es fehlt jegliches Raumordnungsinstrument, um vom Grundsatzkatalog des STEP transparent und nachvollziehbar zum detaillierten, bauplatzscharfen Bebauungsplan zu gelangen.\u201c. Mayrhofer vermisst ebenso wie Kanonier klare Rahmenbedingungen. Die F\u00fclle von Studien, Richtlinien und Masterpl\u00e4nen, von Hochhausstudien bis zur Freiraumplanung, die in den vergangenen Jahrzehnten bei Experten und Universit\u00e4ten beauftragt wurden, verbindet leider, dass sie alle unverbindlich sind, dazu meint Kanonier: \u201eDie Rahmenbedingungen f\u00fcr st\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge sollten klare Kriterien und Vorgaben f\u00fcr alle Investoren enthalten, wie maximale H\u00f6hen, Dichten, Nutzungsvorgaben, Hochhausausschlusszonen. Es sollte nicht alles disponibel sein.\u201c Gleichbehandlung, Rechtssicherheit und finanzielle Sicherheit ist auch f\u00fcr Investoren wichtig, Projekte m\u00fcssen kalkulierbar sein.<\/p>\n<p>Chorherr sieht den gr\u00f6\u00dften Nachbesserungsbedarf im zeitlichen Ablauf, \u201edenn ebenso wie eine Widmung mit B\u00fcrgerbeteiligung, Gutachten und Analysen ein Jahr dauert, hat sich jetzt herausgestellt, dass auch die Vertragserstellung und -formulierung mit allen beteiligten Magistraten und oft mehreren Investoren an einem Bauplatz eine Zeit dauert. Das wurde in der Vergangenheit nicht so bedacht, sodass nun einige gro\u00dfe Projekte h\u00e4ngen, bei denen sowohl die Entwicklung fertig ist und auch die Vertr\u00e4ge im Grundsatz, die Begutachtung durch die Rechtsanw\u00e4lte jedoch dauert.\u201c<\/p>\n<p><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Fazit<\/span><\/b><\/p>\n<p>St\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge stellen ein sinnvolles Instrument im Rahmen der Entwicklung der wachsenden Stadt Wiens dar, wenn es gelingt die offenen Punkte und Herausforderungen zu l\u00f6sen. Dies betrifft \u00fcber\u00f6rtliche Planungs- und Raumordnungsinstrumente, st\u00e4dtebauliche Qualit\u00e4tskataloge, die den Grundsatzkatalog des STEP transparent und nachvollziehbar machen sollen und Fragen der Rechtssicherheit, klare Richtlinien daf\u00fcr, in welchen Formen und in welchem Umfang Beitr\u00e4ge der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer zu leisten sind und nat\u00fcrlich die Frage der Gleichbehandlung aller Bauwerber. Und man sollte, wie Innsbruck, die Chance n\u00fctzen und den Abschluss der Vertr\u00e4ge an die Durchf\u00fchrung von Architekturwettbewerben kn\u00fcpfen. An diesen Themen muss nun interdisziplin\u00e4r und unter Einbindung der verschiedenen Akteure \u2013 Ziviltechniker, Immobilienwirtschaft, Politik und Verwaltung, Planungsb\u00fcros und Anwaltskanzleien \u2013 z\u00fcgig gearbeitet werden.<\/p>\n<div><br clear=\"all\" \/><\/p>\n<hr align=\"left\" size=\"1\" width=\"33%\" \/>\n<div>\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref1\">[1]<\/a> In Basel Stadt etwa m\u00fcssen 20\u00a0% des Mehrwerts abgef\u00fchrt werden, die zweckgewidmet in einen Fonds flie\u00dfen: \u201eDie auf Grundst\u00fccke in der Stadt Basel entfallenden Abgaben sind f\u00fcr die Schaffung neuer oder f\u00fcr die Aufwertung bestehender \u00f6ffentlicher Gr\u00fcnr\u00e4ume wie Parkanlagen, Stadtw\u00e4lder, Alleen und Promenaden zu verwenden\u201c. Tats\u00e4chlich befindet sich nun bereits so viel Geld im Fonds, dass man dies nicht mehr ausgeben kann.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 360px;\"><em>(Zitat aus Goethes Faust 1:<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 360px;\"><em>Faust:<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 360px;\"><em>Die H\u00f6lle selbst hat ihre Rechte?<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 360px;\"><em>Das find ich gut, da lie\u00dfe sich ein Pakt,<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 360px;\"><em>Und sicher wohl, mit euch, ihr Herren, schlie\u00dfen?<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 360px;\"><em>Mephistopheles:<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 360px;\"><em>Was man verspricht, das sollst du rein genie\u00dfen,<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 360px;\"><em>Dir wird davon nichts abgezwackt.<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 360px;\">\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein neues Planungsinstrument. 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